DIE AKTUELLEN PFLEGESÄTZE


Gerne beraten und informieren wir Sie individuell und unverbindlich zu unseren günstigen Tarifen für einen Aufenthalt in unserem Haus, sei es zur Kurzzeitpflege oder zum vollstationären Aufenthalt. Da wir ein privat geführtes Seniorenheim sind, können wir Ihnen attraktive Pflegesätze bieten bei kompetenter und qualitativ hoher Leistung für Betreuung, Pflege und großzügigem, neu renoviertem Wohnangebot. Bitte vergleichen Sie unsere Pflegesätze. Die Finanzierung durch die Pflegekassen hängt von den fünf Pflegegraden ab.


Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI


Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen


Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten ab dem 01.01.2022 einen
Leistungszuschlag in Höhe von:
5 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von bis einschließlich 12 Monaten,
25 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 12 Monaten,
45 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug nach § 43 SGB XI von mehr als 24 Monaten,
70 v. H. ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen bei
einem Leistungsbezug von mehr als 36 Monaten.
Der Leistungszuschlag wird in entsprechender Höhe zum Eigenanteil an den
pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen, die der
Pflegebedürftige zu zahlen hat, geleistet (Einrichtungseinheitlichereigenanteil).
Bei der Berechnung des Leistungszuschlages sind die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung sowie die Investitionskosten nicht zu berücksichtigen, so dass diese in
voller Höhe von der pflegebedürftigen Person zu tragen sind.

 

Pflegesätze HAUS MONIKA ab 01.10.2022

Berechnung der Eigenanteile

Pflegegrad 1
Abzug Pflegekasse (1)
DZ 107,78 € x 30,42 = 3.278,67 €
./. 125,00 €

3.153,67 € €
  EZ 108,90 € x 30,42 =3.312,74 €
. /. 125,00 €

3.187,74 €
Pflegegrad 2
Abzug Pflegekasse (2)
DZ 121,30 € x 30,42 = 3.689,95 €
. /. 770,00 €

2.919,95 €
  EZ 122,42 € x 30,42 = 3.724,02 €
. /. 770,00 €

2.954,02 €
Pflegegrad 3
Abzug Pflegekasse (3)
DZ 137,48 € x 30,42 = 4.182,14 €
. /. 1.262,00 €

2.920,14 €
  EZ 138,60 € x 30,42 = 4.216,21 €
. /. 1.262,00 €

2.954,21 € €
Pflegegrad 4
Abzug Pflegekasse (4)
DZ 154,34 € x 30,42 = 4.695,02 €
. /. 1.775,00 €

2.920,02€€
  EZ 155,46 € x 30,42 = 4.729,09€
. /. 1.775,00 €

2.954,09 € €
Pflegegrad 5
Abzug Pflegekasse (5)
DZ 161,90 € x 30,42 = 4.925,00 €
. /. 2.005,00 €

2.920,00€
  EZ 163,02 € x 30,42 = 4.959,07€
. /. 2.005,00 €

2.954,07 €

Sofern Pflegewohngeld in Anspruch genommen wird, können noch max. € 636,08 in Abzug gebracht werden (nur ab PG 3 – in PG 1 und 2 Beratung durch Pflegeberatung des zuständigen Kreises bei Heimaufnahme zwecks Feststellung der Heimnotwendigkeit).

Pflegezentrum HAUS MONIKA · Senioren- und Pflegeheim · St.Georg-Str. 14 · 57392 Bad Fredeburg
Telefon 02974/327 · Fax 02974/1768 · info@altenheim-haus-monika.de